5-Wochen-Frist#

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    • :super: ich gratuliere Dir, mir ging´s genauso, ich habe vor Glück und Freude geheult
      habe von der Klinik schon eine positives erstes OK bekommen, gehe morgen zum Doc und hole das Rezept für´s Kompressionsmieder, dann zum Maßnehmen und wenn ich weiß bis wann das fertig ist mache ich den Termin im OP
      01.07.2012 Ernährungsumstellung mit BMI 51

      27.01.2015 BMI 25,5 mein Traum war erfüllt
      2020 ich kämpfe wieder mit den Kilo´s
    • :hallo:

      das würde mich auch mal interessieren.

      Mein Anwalt hat jetzt der KK noch eine Frist gesetzt, die Kostenübernahme der WHO aufgrund der Fristüberschreitung schriftlich zu bestätigen ( 12 Wochen brauchte die KK!), ansonsten legt er beim Gericht eine Leistungsklage ein. Im Vergleich zu anderen Verfahren vor dem Sozialgericht soll dies Verfahren ca. 1 Jahr dauern, evtl. kürzer. Ist anders, als eine Klage nach Widerspruch.

      Durch die Fristüberschreitung ist eine Genehmigung fiktiv entstanden. Eine Widerspruch gegen einen folgenden ablehnenden Bescheid ist eigentlich nicht nötig, denn durch die verpaßte Frist ist ein Bescheid, wenn auch nicht schriftlich sondern fiktiv, bereits entstanden.

      Zu den Nachfrist: in der Erklärung der Bundesregierung ist die Nachfrist als Kann-Leistung für den Antragsteller angegeben. Dies hat sich jedoch damit erledigt, dass kurz vor Inkraftreten des Gesetztes die Genehmigungsfiktion in das Gesetz mit aufgenommen wurde (....gilt die benatragte Leistung als genehmigt....). Auf der Seite von patienten-rechte ist das leider noch immer nicht aktuell angegeben.

      Übrigens: ich kenn meinen Anwalt durch berufliche Gründe und er würde nichts annehmen, wovon er nicht überzeugt ist, zu gewinnen!!

      LG Dunja
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      Höchstgewicht 02/2011: 145,4 kg
      OP-Gewicht 17.01.2012: 133,7 kg
      Jetzt geht´s los!!! UHU erreicht am 26.06.2012
    • dunja69 schrieb:

      Zu den Nachfrist: in der Erklärung der Bundesregierung ist die Nachfrist als Kann-Leistung für den Antragsteller angegeben. Dies hat sich jedoch damit erledigt, dass kurz vor Inkraftreten des Gesetztes die Genehmigungsfiktion in das Gesetz mit aufgenommen wurde (....gilt die benatragte Leistung als genehmigt....). Auf der Seite von patienten-rechte ist das leider noch immer nicht aktuell angegeben.

      Spannend Dunja. Kannst du das mit der 'Nachfrist' nochmal erklären. Von welcher der vielen Fristen sprichst du? Die Nachfrist, die dein Anwalt gesetzt hat. Oder die 'angemessene Frist', von der da als 'Erkläuterung zum Gesetzestext' an einer Stelle im Inet gesprochen wurde?

      Die Daumen sind mehr als gedrückt! :drueck: :drueck: :drueck:
    • Hey ihr!

      Danke der Nachfrage, es hat sich immer noch nichts getan. Dunja69 hat das vollkommen richtig ausgedrückt. Mittlerweile lässt sich die KK sehr viel Zeit beim bearbeiten des Widerspruchs aber nun gut da gibts ja keine so engen Fristen. Bei weiterer Untätigkeit wird auch mein Anwalt eine Klage einreichen. Das kann man im Prinzip machen sobald die 5 Wochen überschritten sind. Aber man hofft ja immer auf eine außergerichtliche Einigung.

      Das mit der Internetseite kritisiere ich ja auch nun schon seit Wochen, im gepinnten Thread hier im Forum ist das immer noch nicht editiert worden ("Wie lange muss ich mich gedulden").
    • :hallo:

      es geht um die Nachfrist, die der Antragsteller der KK noch nach der 3 bzw. 5 Wochenfrist setzen kann.[/b, aber nicht muss, wie es hier oft fälschlicheweise von der genannten Internetseite zitiert wird.

      Auch wir hoffen auf eine außergerichtliche Eingung, die KK hat Frist bis 25.11.14, dann wird Klage eingereicht. Die 3 Monate, die die KK nach Widerspruchseinlegung Zeit hat für die Bearbeitung des Widerspruches, werden wir nicht abwarten, da mit der abgelaufenen Frist bereits eine fiktive Genehmigung entstanden ist, die ich schriftlich angefordert, aber nicht erhalten habe.

      Der dansch erhaltenen Ablehnungsbescheid ist somit rechtswidrig, da ja schon ein Bescheid, wenn auch nicht schriftlich, besteht. Somit ist auch das Einlegen eines Widerspruches unnötig. Hat mein Anwalt aber auch vorsichtshalber gemacht, weil er sich zunächste null mit dem § auskannte.

      Ich hoffe zudem, dass sich schnell eine Entscheidung findet, damit zunächst meine Lipödeme abgesaugt werden können, die mir von Woche zu Woche mehr Schwierigkeiten bereiten.

      Auf ein jahrelanges Verfahren kann und will ich mich daher nicht einlassen. Ich kann eigentlich ganz froh sein, dass die KK "gepennt" hat und der § 13 3 a bei mir greift, denn auf "normalem" Wege, auch mit Widerspruch, hätte ich meine OP´s wohl nie bekommen, evtl. nicht mal mit Klage, höchstens die Liposuktion.

      LG Dunja
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    • Kleines Update:

      Wir hatten vor 2 Wochen der Krankenkasse eine Frist bis zum Jahresende gesetzt mit dem Widerspruch doch endlich zu Potte zu kommen oder es folgt eine Klage. Nun hat diese geantwortet. Man solle sich doch noch bis Ende Januar gedulden. Dann würde der Ausschuss tagen und die Entscheidung herbeigeführt.

      Lächerlich...
    • hi

      egal wie es kommt die Kk gewinnt immer . Auch wenn es die OP gibt . Weil sie Zeit und somit Geld gewonnen haben und es gibt kein Urteil . Das ist halt immer mehr Mode bei denen alles solange wie möglich hinauszuzögern .

      Selbst von einer Klage usw Lachen die nur weil das bezahlen ja wir Kunden und es dauert alles sehr lange .
    • Porks, du wiederholst dich. Wir wissen mittlerweile dass die KKsen die unbesiegbaren Riesen sind. David gegen Goliath. Verlieren nie einen Prozess und zögern alles hinaus bis nix mehr geht. Aber rate mal, David hat zum Schluß gegen Goliath doch noch gewonnen.

      Ich seh die ganze Sache gelassen. Wenns noch 1-2 Jahre dauert, dann dauert es eben so lange. So ist das System eben.
    • hi

      Klar bist du so schlau . Überlege mal wer Gewinnt wenn es 1-2 Jahre dauert und es kein Urteil gibt weil sie Nachgeben .
      Die KK erst mal durch die Zeit die dir verloren geht und dann weil es kein Urteil gibt auf das sich andere berufen können .


      Anders wäre es wenn einer/viele sagen würde nein ich/wir wollen ein Urteil. Dann hätten viele KK ein Problem und die Genehmigung würde viel schneller gehen .Aber das macht keiner weil ja jeder nur an sich selbst denkt (ich auch)


      Und wenn du das so gelassen siehst kann es ja bei dir noch nicht so schlimm sein ! Weil sonst würdest du anders schreiben wenn der Dr sagt sie haben nur noch .. Zeit was zu ändern .
    • :hallo:

      da es zu dieser Thematik bislang schon Urteile gibt, ist es folglich nicht so, dass alle KK im Zuge der Klagen doch klein beigeben.

      Meine KK hat die gesetzte Frist verstreichen lassen und letzte Woche hat mein Anwalt daher Leistungsklage eingereicht. Die KK sieht sich weiterhin im Recht, wie ein Schreiben zeigte. Nun muss das Gericht entscheiden und sowohl mein Anwalt als auch ich sehen sehr gute Chancen. Ein Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid hat der Anwalt aber zusätzlich eingelegt.

      LG Dunja
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    • hi

      wenn du was zum schreiben hast , dann doch klar was du meinst .

      Ich habe geschrieben wie es bei sehr vielen so aussieht und auch bei vielen Kk . Mehr nicht .
      Und auch ist es so , dass viele egal ob Kk oder auch Kunde kein Urteil wollen sondern klar wenn das Einlenken von der KK kommt dieses annehmen (würde ich auch ) weil da jeder sich selbst am nächsten ist und ein Urteil ja immer ein Risiko hat und wenn die Kk einknickt (Zusage ) gibt ziehen sie die Klage zurück .


      So und wo ist das eine festgefahrene Meinung . Nein so ist es doch !! Oder nenne mir mal einen der obwohl er die Zusage hat weiter Klagen tut damit er ein Urteil erwirkt . Und genauso gehben sehr viele KK kurz vor einem Urteil nach , damit keine gesprochen wird.

      Und bei dir kann ich keine Argumente erkennen sondern nur heiße Luft mehr nicht.
    • :hallo:

      als "Entschuldigung" der KK muss ich jedoch sagen, dass die Richter von Sozialgerichten der wahrscheinlich verlierenden Seite das schon suggestiert und sie zu einem "Einknicken" annimiert, damit nicht immense Prozeßkosten verursacht werden. Und wenn der Seite dann klar wird, dass sie verlieren werden, werden sie schon meistens aus Kostengründen ihren Standpunkt aufgeben. Wir hatten das vor kurzem in einem Fall gegen ein Jobcenter. Die Richterin hat auch auf das Jobcenter eingewirkt, leider erfolglos.

      Das Ergebnis war dann, dass das Jobcenter den Eilprozess verloren hat und zahlen muss. Nicht jede Behörde/KK ist einsichtig.

      In meinem Fall gehe ich nicht davon aus, denn meine kompletten OP´s können einen Betrag von 25.000 - 30.000 Euro erreichen (inklusive Liposuktionen), da wird die KK niemals klein beigeben!!

      Ich gehe davon aus, dass sie es auf einen Prozess ankommen lassen.

      Und ich hoffe dann auf ein positives Urteil für mich und andere in gleicher Situation!!
      LG Dunja
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    • Genau Porks, alle KK wissen immer wann es sich lohnt aufzugeben und sind absolute Hellseher in Sachen Urteile. Stecken vermutlich mit dem Richter unter einer Decke und lachen sich ins Fäustchen. Genau, deswegen kommt es auch immer wieder zu Urteilen bzgl §13 3a SGB V und bisher fast ALLE zu Gunsten des Klägers. Ich hab keine Ahnung wie du dir das so vorstellst aber die KK wird sicherlich nicht einlenken wenn es um Summen jenseits der 20-30k geht.

      Anders ist es wenn von vornherein feststeht dass es keine Chance gibt wie bei fast allen §13 3a SGB V Fällen, aber eben nur fast.
    • hi

      da braucht es keine Hellseher oder so nur eine Gute Rechtsabteilung mehr nicht . Und Zeit ist auch ein Gewinn .

      Sehe ich doch bei uns in der Firma selbst wenn sie Verlieren würden und das jeder Laie schon sagen kann wie es ausgeht . Wird Geklagt weil Geld keine Rolle spielt und dann halt durch die Instanzen weil dem Gegner entweder die Zeit weg läuft oder halt das Geld weil er ja immer schön Vorstrecken muss und genau so verfahren viele Firmen und auch viele Kk oder Ämter usw.

      Und so geben schon viele(nicht alle) bei Absage auf dann welche beim Widerspruch und dann wieder welche bei dem Wort Klage Anwalt und wenn es durch Instanzen geht noch mehr und somit bleiben nicht viele über die Kämpfen .
      Und wenn die merken es gibt Überhaupt keine Chance zum Gewinnen wird halt eine Einigung erwirkt und das Problem ist halt aus der Welt.

      Und bei dir ist es halt Zeit die sie Gewinnen und du hast Stress und verlierst immer obwohl du auch vor Gericht vielleicht gewinnst weil die Zeit /Gesundheit usw gibt dir keiner Zurück .

      Ich habe halt alles so gemacht wie die wollten und dann ging es Schnell und ich kann leben so wie ich es mir gewünscht habe . Und die gewonne Zeit die habe ich egal was noch kommt .

      Aber das ist Egal weil es ja hier um Fristen geht und vielleicht klappt es ja auch bei dir bald .
    • Update:

      Klage ist ja schon länger eingereicht. Die KK hat erwartungsgemäß eine Abweisung beantragt. Argumentation:

      - Das übliche "es muss eine Leistung indiziert sein - Prüfung" - Geschwafel
      - Ich sei doch in einem Brief vom xx.xx.2014 darauf hingewiesen worden dass die Frist nicht eingehalten werden könne

      In besagtem Brief wird die Frist mit keiner einzigen Silbe erwähnt. Ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung wie die darauf kommen.
    • :hallo:

      in einem anderen Thread gerade entdeckt und es macht mir Angst!!

      Wie kann man nur so entscheiden?

      SG Würzburg mit Urteil vom 15.01.15, Az.: S 11 KR 100/14

      LG Dunja
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