Krankenkasse muss Kosten für Fettabsaugung bei Lipödem übernehmen

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    • Sehr interessant, das Urteil werde ich meinem Prof mal vorlegen.

      DANKEEEEEEEEEEEEEEEEEE so kann das neue Jahr anfangen gggg
      Leitung der SHG Aachen im Klinikum Aachen
    • RE: Krankenkasse muss Kosten für Fettabsaugung bei Lipödem übernehmen

      Hallo Tina,

      :dankeschön: für`s einstellen.

      Sehr interessant.
      LG Raba


      Wenn es einen Glauben gibt der Berge versetzen kann, dann ist es der Glaube an die eigene Kraft. Maria v. Ebner Eschenbach

      Höchstgewicht 200,3 kg - OP Gewicht 180,0 kg - aktuell 92 kg. Tschakka, den Rest schaff ich auch noch

      kam ein UHU geflogen .108 kg Unterschied
    • Na das ist ja dann endlich mal ein Licht am Ende des Tunnels!

      Das macht mir echt Hoffnung denn mein Lipödem ist echt krass und kommt durch immer mehr Gewichtsabnahme immer mehr zum Vorschein und wird somit immer hässlicher und vorallem störender denn es "wackelt" beim Laufen so dermaßen das es Schmerzen verursacht!
    • RE: Krankenkasse muss Kosten für Fettabsaugung bei Lipödem übernehmen

      Hallo und vielen Dank für die Info.
      Habe auch schon mal einen Antrag zwecks Liposuktion gestellt,natürlich bekam ich eine Absage mit der Begründung das das Tragen einer Kompressionsstrumfhose und wöchentlicher Lymphdrainage und Anmeldung in einer Selbsthilfegruppe,ach ja und nicht zu vergessen WW,ausreichend wäre.
      Zu meiner Person kann ich nur sagen 174 cm,140 kg schwer,massives Lipo.Lyphödem etc.
      Den Antrag zur Magenop habe ich einen Monat später abgeschickt,bekam den gleichen Wortlaut bei der Absage zurück.
      Widerspruch läuft.

      LG
      Simone

      Ich wünsche allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und das all Eure Wünsche in Erfüllung gehen.
    • Hy Tina,

      also ich möchte mich nochmal ganz herzlich bei Dir bedanken. Du hast mir mit eine grosse Last genommen.

      Ich habe heute schon Kontakt aufgenommen mit dem Professor Pallua im Klinkum Aachen wo man mir sofort sagte das man alles mit mir durchgeht an Untersuchungen, Termine usw.

      Dann der Kontakt mit meiner Krankenkasse. Da ich ja stichhaltig alles erklären konnte sagte man mir ich solle das obligatorische Gutachten einreichen. Solle mir aber keine Gedanken machen weil es keine Schönheits Op sei sondern...... weia wie war das Wort noch jessen indognastaziert ne weia weiß net.......... also das es eine nachgewiesene Krankheit bei mir sei. Auch würde ich ja schon seit Jahren Kompressionsstrümpfe tragen und habe es schon mit Sport und Lhymphdrainagen versucht. Dann ging meine Sachbearbeiterin noch auf meine Schmerzen in den Beinen ein. Eine Kostenübernahme wäre auf jedenfall kein Problem. (Glaube ich erst wenn ich es schriftlich habe löl)

      Interessant für alle die es machen lassen müssen.

      Der Arzt muß das Befürworten und in kurzen Sätzen schreiben also das sognannte medizinische Gutachten (bei mir schreibt es ein Facharzt aus dem Klinikum)
      Bilder von den Beinen auf jedenfall für den MDK
      und in dem Antrag reinschreiben was schon alles versucht wurde

      Ich werde mich melden sobald ich den ersten Untersuchungstermin im Klinikum hatte.

      Also nochmal vielen lieben Dank für Deine Hilfe.
      Leitung der SHG Aachen im Klinikum Aachen
    • mensch eifelperle, das klingt ja wunderbar

      ich halte dir die :drueck: dass das alles so klappt wie die am tel meinten
      waere ja mal was ganz tolles
      Cristina
      aus Portugal
    • Hallo zusammen,

      bitte nicht zu euphorisch sein wegen dem Urteil, denn leider ist es so das die Kassen und Gerichte dieses Urteil aus 2007 als Falsch ansehen. Es gibt zu einer anderen Patientin ein negatives Urteil vom Bundesgericht in Kassel aus 2008 und genau darauf stützen sie sich jetzt.
      Sie stützen sich darauf, obwohl das Gericht geschrieben hat, dass das Urteil nur auf diesen einen Fall anzuwenden ist, aber das interessiert die nicht. Ich kann nur raten, die Liposuktionen stationär zu beantragen, denn so hat die Kasse die Möglichkeit dies abzurechnen, ambulant sieht es wesentlich schlechter aus.

      Kann das Urteil leider nicht einfügen, da die Datei zu groß ist.

      LG
      Lipi