SGB V § 13 3a Fristüberschreitung

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    • :hallo:

      @MirandaGirl: Das glaube ich nicht, dass es da etwas geben wird. Es ist ja zu keinem Urteil gekommen, weil die KK eingeknickt ist.

      Trotzdem herzlichen Glückwunsch zur KÜ!!!

      LG Dunja
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      Höchstgewicht 02/2011: 145,4 kg
      OP-Gewicht 17.01.2012: 133,7 kg
      Jetzt geht´s los!!! UHU erreicht am 26.06.2012
    • :hallo:

      ich wollte euch mal eben über den aktuellen Stand in meiner Klage wegen Fristüberschreitung informieren:

      Der Widerspruchsausschuss der DAK Hamburg hat getagt und auch meinen (allerdings ohne Begründung oder zusätzliche Atteste vom Anwalt eingelegten) Widerspruch abgelehnt.

      Nach Ansicht der KK besteht nach § 13 3a SGB V kein Anspruch auf Bewilligung der beantragten Leistung, da die Rechtsvorschrift nur eine Erstattung der Kosten für medizinisch notwendige und bereits selbst beschaffte Leistung vorsieht.

      Mit dieser Argumentation sind bereits alle KK in ähnlichen Klageverfahren abgeschmiert und ich bete deshalb, dass das Sozialgericht Oldenburg ebenfalls zu meinen Gunsten entscheiden wird.

      Drückt mir die Daumen!!

      LG Dunja
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    • :hallo:

      keine Ahnung, ich hoffe aber, dass es noch in diesem Jahr über die Bühne geht.

      Hauptsache, ich bekomme Recht!!

      Ich bin inzwischen bei 86 Kilo angekommen und der Witz ist, dass mir Gürtel und enge Oberteile noch genauso passen, wie vor wenigen Monaten, aber der Hosenstoff an den Oberschenkeln extrem spannt.

      Das heißt, meine Oberschenkel und damit die Lipödeme haben ordentlich zugelegt. Das will ich endlich loswerden, das hat Priorität!

      LG Dunja
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      Höchstgewicht 02/2011: 145,4 kg
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