MDK am Ort der OP

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    • MDK am Ort der OP

      Einen guten Abend wünsche ich euch,

      mir ist da grade was eingefallen... ich lese immer öfter, dass die Anträge für eine OP an einen MDK in der Nähe des Krankenhauses geschickt werden... ist das denn die Regel mittlerweile? Und wäre das nicht eine Lösung für unsere MDK-geplagten Bayern? Einfach zur Vorstellung in ein Krankenhaus nach Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg oder Thüringen?
      Natürlich weiss ich, dass es viele Kliniken gibt, die sich sehr viel Mühe geben mit ihren Patienten, aber in Sachsenhausen (das Team ist heute in Offenbach) hätte man mir damals bereits nach einem Besuch und gegen die Bezahlung von 50€ ein Gutachten für den OP-Antrag erstellt.
      Letztlich könnte eine Fahrt in ein angrenzendes Bundesland einen mehrjährigen Gerichtsstreit vermeiden...

      Könnte das klappen oder hab ich da einen Denkfehler?
      Warum sich heute schon erhängen, wenn es nächstes Jahr noch viel bessere Gründe dafür gibt?



    • Hmm, hier wäre wirklich interessant wie es denn gehandhabt wird oder ob es überhaupt ein einheitliches Procedere gibt! Mir wurde am Telefon vom Mdk erklärt das es nach Wohnort geht, dieser wäre entscheidend für die Fallvergabe :407:
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      Wir sind verantwortlich für das, was wir tun, aber auch für das, was wir nicht tun. – Voltaire ...und genau darum muss ich jetzt was tun :waage:
    • :hallo1: liebe Caprese!

      Vor einiger Zeit habe ich mit meiner KK telefoniert, da ich von Nordhessen nach NRW gezogen bin, jedoch die KK in Nordhessen bis zu meiner anstehenden Scheidung für mich zuständig bleibt.
      Ich bin ja gerade dabei meine WHO´s zu beantragen und im Laufe besagten Telefonates mit meiner KK kamen wir dann auf das Thema MDK, meine Sachbearbeiterin erklärte mir, das immer der MDK zuständig ist, der am nächsten vom Wohnort der Patienten liegt und somit nichts mit dem Krankenhaus in dem man operiert wird zu tun hat.
      Wenn man mal genau darüber nachdenkt, macht es ja auch keinen Sinn, wenn die Patienten zu einem MDK müssten, der nicht in unmittelbarer Nähe von ihrem Wohnort ansässig ist!
    • Hallo :hallo:


      Als ich vorige Woche mit meiner KK telefoniert habe, wurde mir gesagt das die Anträge, Widersprüche etc. zum Hauptsitz des MDK des jeweiligen Bundeslandes geschickt werden. Ich komme aus Sachsen-Anhalt, der Hauptsitz des MDK ist in Magdeburg und von dort aus werden sämtliche Anträge etc. aufgeteilt und verschickt an andere MDK´s. Ich denke mal nur an MDK´s aus Sachsen-Anhalt und nicht deutschlandweit.

      Ich denke das hat mit dem AZ nichts zu tun, man kann sich ja operieren lassen wo man will. Ich denke es geht eher um die KK, in welcher Stadt die KK ist bei der du versichert bist denn nicht jeder hat die KK im Ort. Meine KK ist auch nicht im Ort aber im selben Bundesland wo ich wohne und ich denke darum geht es.
      Lieben Gruß :sonnenblumen: