Antwortfrist mit Poststreik#

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    • Antwortfrist mit Poststreik#

      Hallo
      Durch euch weis ich jetzt das ich bis 25.06.2015 warten muss.Denn an dem Tag vor 5 Wochen habe ich den Brief von der KK das sie meine Unterlagen dem MDK weitergeleitet haben.Nun ist es ja so das die Post streikt.Wie ist es jetzt da? Muss ich das berücksichtigen wenn ich bis zum 26.06.2015 keine Antwort hab?
      Danke für eure Antworten

      Rrushe6
    • Hey, hey,

      bei mir war es exakt dasselbe!

      Die 5wöchige Frist war auch überschritten.
      Ich habe mich dann im Sinne des Patientenrechegesetz auf den betreffenden Paragraphen bezogen und bin mit einem Schreiben, dass ich davon ausgehe, es sei nun alles bewiliigt zur Krankenkasse gedackelt.. ;) nach dem Motto "Versuchen kann man es ja"

      Meine zuständige Frau der Leistungsabteilung rief mich dann an und teilte mir mit, man habe mich fristgerecht telefonisch informiert - das wäre als Verwaltungsakt zu werten. Außerdem sei das Schreiben mit fristgerechtem Datum versehen und gilt nach Gesetz XY 3 Tage später als zugestellt.. Also keine Chance. Insbesondere, wenn du zuvor angerufen wurdest?

      Sonst würde ich es vielleicht doch nochmal versuchen.

      Nett ist, alle KK-Angestellten haben vollstes Verständnis, weil sie wissen, wie schwierig es ist eine Genehmigung der OPs zu erwirken.

      Viele Grüße und viel Glück!
      Juni 2013: 200 kg
      Nov 2014: 100 kg
      ... ohne Operation
      Größe: 1,86 m

      Bodylift und Oberarmstraffung bewilligt
      Bruststraffung, Oberschenkelstraffung und Entfernung der Lipödeme abgelehnt
      In Teilwiderspruch

      Termin für Bodylift nach Fleurs-de-Lis am 11. August 2015
    • Lass dich mal nicht so billig abspeisen, das ist schlichtweg falsch. Übergib deinen Fall einem versierten Anwalt. Wenn das mit dem Schreiben zutrifft und auch so gewertet wird braucht sie das mit dem Anruf gar nicht als Begründung anführen. Höchst unseriös...

      Cupcake schrieb:


      Meine zuständige Frau der Leistungsabteilung rief mich dann an und teilte mir mit, man habe mich fristgerecht telefonisch informiert - das wäre als Verwaltungsakt zu werten. Außerdem sei das Schreiben mit fristgerechtem Datum versehen und gilt nach Gesetz XY 3 Tage später als zugestellt.. Also keine Chance. Insbesondere, wenn du zuvor angerufen wurdest?
    • Wie viele andere Sachen auch zählt der Poststempel. Die KK kann ja nichts dafür das die Post streikt. Kein Gericht dieser Welt wird dir Recht geben, nur weil ein Brief 1 Woche später ankam.
    • Habe erst letzte Woche von einem Gerichtsurteil gehört.da gings auch um den Poststreik.
      Da hat jemand eine Kündigung abgeschickt und diese kam wegen dem Streik nicht fristgerecht an.
      Recht hat der Arbeitgeber bekommen,da die Kündigung nicht wirksam war.
      Begründung: Jeder ist selber dafür verantwortlich,daß die Post an der entsprechenden Stelle pünktlich ankommt.
      Und wenn man sie persönlich vorbei bringen muß.

      So viel dazu. Ich fands interessant zu wissen.

      Meine KK hat die 5-Wochen-Frist auch versäumt,weil Unterlagen nachgefordert wurden und ich nicht darauf hingewiesen wurde,daß sich dadurch die Frist verlängert.
      Bei mir läuft die Angelegenheit jetzt über Rechtsanwalt Tim Werner.
      Klage beim Sozialgericht wurde eingereicht.
      Mir wurde übrigens die Info gegeben,daß nicht der Poststempel zählt,sondern nur der Tag,an dem ich definitv die Post erhalten habe.
      Der Absender hat dafür zu sorgen,daß die Post pünktlich ankommt.
      (Also so wie bei dem Gerichtsurteil)

      Viel Erfolg

      Petra
      Magenband 2002 mit 173 kg...Abnahme bis 120 kg (Zweibrücken)
      Defekt Magenband...dadurch wieder Zunahme
      Umbau vom Band zum Bypass 2008 mit 146 kg
      Mit Bypass nur 10 kg Abnahme
      Dez.2014 Diagn: Fistel vom Pouch zum Restmagen...muß operativ behoben werden (Uni Freiburg)
      Kostenübernahmeantrag von DAK abgelehnt
      Juni 2015 Klage beim Sozialgericht Freiburg eingereicht wegen Fristüberschreitung seitens der DAK
      Juli 2015 DAK beantragt Klage abzuweisen.Gericht fordert erneute Stellungsnahme durch Rechtsanwalt T.Werner
      :wird gut:
    • Positiv für uns Versicherte, aber ich glaube nicht das alle Antragssteller wissen das es die 5-Wochenfrist gibt und sich darauf berufen.

      Da spart sich die Krankenkasse auch einiges ein von der Unwissenheit der Leute.
      Liebe Grüße
      Jenny

      „Das größte Vergnügen im Leben besteht darin, das zu tun, von dem die Leute sagen, du könntest es nicht.“
      Walter Bagehot

    • DerDon schrieb:

      Die KK kann ja nichts dafür das die Post streikt.


      Sie kann nichts dafür - das stimmt, aber sie alleine ist dafür verantwortlich, wenn etwas nicht rechtzeitig ankommt. Gerade in Zeiten wo man weiß, dass die Post streikt, muss man eben andere Anbieter nehmen. Dafür gibt es mittlerweile viele Threads und auch viele News in den Medien.
    • Hmm spannend.. Ich habe auch einen Fachanwalt für Versicherungs- und Medizinrecht beauftragt. Er hat gesagt man könne darauf keine Klage begründen, dass die Post wegen des Streiks 4 Tage zu spät kam. Das Patientenrechegesetz sagt nämlich auch man muss der Kasse eine Andersseins Frist setzen als Versicherter auch nach Ablauf der Frist, bevor man sich die Leistungen einholt. Das ist leider echt schwammig informiert was in dem Fall im Zweifel für die Kasse ausgehen kann.
      Juni 2013: 200 kg
      Nov 2014: 100 kg
      ... ohne Operation
      Größe: 1,86 m

      Bodylift und Oberarmstraffung bewilligt
      Bruststraffung, Oberschenkelstraffung und Entfernung der Lipödeme abgelehnt
      In Teilwiderspruch

      Termin für Bodylift nach Fleurs-de-Lis am 11. August 2015
    • Hallo,

      was ist eine "Andersseins Frist"?

      lg
      Bärbel
      Du selbst, genauso wie jeder andere im ganzen Universum,
      verdienst deine Liebe und Zuneigung
      (Buddha) :niceday: