Und nun??

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    • Nu muss ich leider auch nochmal schreiben:(
      Am 08.07.2015 Antrag abgeschickt per Einschreiben mit Rückschein. Empfangsbestätigung mit Namen vom 10.07.2015 (der Rückschein)
      letzte Woche (20.07) habe ich bei der Krankenkasse angerufen, dort wurde ich mehrfach verbunden und landete schließlich bei der zuständigen Sachbearbeiterin. Die hatte noch keinen Antrag von mir erhalten (Unterlagen werden elektronisch übermittelt) Gestern 17 Tage nach Posteingang ein Anruf durch die zuständige Sachbearbeiterin: Sie hat noch keine Unterlagen von mir erhalten????.
      Meine Antwort: Dann ist es ja gut, das ich den Antrage per Einschreiben mit Rückschein geschickt habe. Sie wollte dann den Namen von der Empfangsbestätigung, den habe ich ihr selbstverständlich gegeben. Und nun - sie will sich wieder melden, wenn sie etwas in Erfahrung gebracht hat. Das ist doch alles wohl nur ein schlechter Witz.
      Gilt die Frist auch, wenn mein Antrag verschollen ist?
    • Hallo,

      ich hätte gar nicht angerufen, denn du hast es ja per Einschreiben/Rückschein :post3: gemacht und da hätte ich abgewartet.

      So gibst denen die Chance doch noch innerhalb der Frist zu Antworten.

      Wenn die Sachbearbeiterin Deinen antrag nicht finden kann, ist es auch ihre Sache, denn Du hast es ja richtig gemacht.

      Also, ich drück Dir auf jeden Fall die Daumen. :drueck:
      LG Raba


      Wenn es einen Glauben gibt der Berge versetzen kann, dann ist es der Glaube an die eigene Kraft. Maria v. Ebner Eschenbach

      Höchstgewicht 200,3 kg - OP Gewicht 180,0 kg - aktuell 92 kg. Tschakka, den Rest schaff ich auch noch

      kam ein UHU geflogen .108 kg Unterschied
    • Langsam stößt mir das hier immer mehr sauer auf, warum ruft ihr denn wie vom Affen gebissen da an? Immerhin hast du schon mal den Weg ins richtige Forum gefunden hast dir also mit aller Wahrscheinlichkeit schon mal die anderen Threads durchgelesen. Trotzdem begehst du den selben Fehler wie so viele vor dir. Du hast es via Einschreiben hingeschickt und hast die Quittung. Das Ding ist für dich gegessen, basta. Der Rest ist das Problem der Krankenkasse. Nach 5 Wochen setzt du einen Brief auf (§13 3a SGB V) und wenn das nicht zieht wird sofort geklagt.
      Nun hast du u.U. Pech gehabt und die Krankenkasse kann noch rechtzeitig reagieren.

      Trotzdem viel Erfolg.
    • Ich seh es genau wie Du zaborgius :] ich schüttel (allerdings nicht nur diesbezüglich :zwinker: ) auch seit längerem den Kopf bei so manchen Beiträgen. Mann(n)/Frau kann hier im Forum wahrhaftig genug Info's finden zu den einzelnen Themen - man(n)/Frau muss sich halt aber auch bissle Mühe geben bzw. Zeit nehmen. Aber das ist scheinbar viel aufwändiger als einfach mal kurz selbst nen x-ten Thread zum gleichen Thema zu eröffnen :nix:.
      Da hier ja auch MDK und KK mitlesen wird es nur noch ne Weile dauern, bis die genau wissen, was los ist und welche Fristen eingehalten werden müssen ihrerseits. Und dann sind wir (Ex-)Adipösen halt selber schuld wenn es mehr Absagen hagelt :335:
      Schöne Grüsse, die Hummel
    • Ich werds auch nicht verstehen, warum viele sich selbst ein Bein stellen.

      Und davon abgesehen hat der MDK keine 3 Wochen Zeit. Die Kasse hat 3 Wochen Zeit und wenn sie den MDK beteiligen (das müssen sie schriftlich mitteilen), dann sind es 5 Wochen. Bitte die Gesetzestexte lesen oder verlinken und nicht irgendwas erzählen. Falschinformationen sind nicht hilfreich.
      14.04.14 OP Gewicht 124,8 Kilo bei 1,65m 01.09.14 UHU 99,7 Kilo 15.12.14 U90 seit 01.05.15 nicht mehr adipös U85______inkl Corona Kilos jetzt 88/89 Kilo


      Jeden 2. Dienstag im Monat um 17h trifft sich die SHG im Martin-Luther-Krankenhaus Berlin. Zur Zeit nur online bei Facebook facebook.com/groups/1646631915475507
    • Mir hat die Damen der KK gesagt, das der MDK 3 Wochen Zeit hat und jene hat er sich auch jedes mal genommen. Sonst hätte ich das nicht gesagt :) Insgesamt waren es das 1 mal 5 Wochen und nach Nachforderungen nochmal 3 Wochen

      Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen
      Dienstes für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen
      und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. Der Medizinische
      Dienst nimmt innerhalb von drei Wochen gutachtlich Stellung.

      Auszug aus dem Gesetz: Patientenrechtegesetz - BGB § 13 Abs. 3 a SGB V:
      Niemand darf mir das Gefühl von Minderwertigkeit geben ohne mein Einverständnis.

      Elenore Rossevelt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GroßesUnheil ()

    • Die Krankenkasse hat drei Wochen Zeit für Entscheidungen, mit MDK 5 Wochen. Der MDK muss zwar innerhalb von 3 Wochen entscheiden und somit bleiben der Kasse nur noch 2 Wochen, das gilt aber eben nur, wenn der MDK eingeschaltet wird. Tut die Kasse das nicht, oder versäumen sie, das dem Patienten mitzuteilen, dann haben sie 3 Wochen Zeit, nicht nur 2.

      § 13 Abs. 3 a SGB V: Krankenkasse entscheidet über Antrag auf Leistungen nicht

      (3a) Kann eine Krankenkasse über einen Antrag auf Leistungen nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst) eingeholt wird, nicht innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang entscheiden, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. Der Medizinische Dienst nimmt innerhalb von drei Wochen gutachtlich Stellung.
      14.04.14 OP Gewicht 124,8 Kilo bei 1,65m 01.09.14 UHU 99,7 Kilo 15.12.14 U90 seit 01.05.15 nicht mehr adipös U85______inkl Corona Kilos jetzt 88/89 Kilo


      Jeden 2. Dienstag im Monat um 17h trifft sich die SHG im Martin-Luther-Krankenhaus Berlin. Zur Zeit nur online bei Facebook facebook.com/groups/1646631915475507
    • ganz ehrlich, wenn ich einen Teil dieser Antworten lese bedaure ich es zutiefst mich überhaupt ans Forum gewandt zu haben.
      Ich lass mich von Menschen die mich überhaupt nicht kennen nicht gerne beschimpfen.
      Und wenn der eine oder andere schon sooo schlau ist und meint über mich die Nase rümpfen zu müssen.
      Meine Frage war einzig und allein : gilt die Frist auch wenn ein Antrag verschollen ist.

      Den anderen Danke ich für ihre antworten.
    • gaffeline schrieb:


      Meine Antwort: Dann ist es ja gut, das ich den Antrage per Einschreiben mit Rückschein geschickt habe. Sie wollte dann den Namen von der Empfangsbestätigung, den habe ich ihr selbstverständlich gegeben. Und nun - sie will sich wieder melden, wenn sie etwas in Erfahrung gebracht hat. Das ist doch alles wohl nur ein schlechter Witz.
      Gilt die Frist auch, wenn mein Antrag verschollen ist?


      Hallo gaffeline,

      Du gibst Dir die Antwort selbst (s.o.). Du hast clevererweise ein Einschreiben mit Rückschein geschickt und den Empfang bzw. die Übergabe so ja quittiert bekommen. Für DICH ist die Sache damit erledigt. Es ist für Dich im Nachgang uninteressant ob der Antrag nun intern "verschollen" ist oder nicht denn JEMAND bei der KK hat den Eingang bzw. Empfang ja schriftlich bestätigt. Damit gilt das Einschreiben als zugestellt, der Ball, respektive die Beweispflicht, wird somit zurückgespielt an die KK. Es ist nun deren Problem :positiv: .

      Und erlaube mir bitte noch eine persönliche und durchaus gut gemeinte Anmerkung: niemand hat Dich hier BESCHIMPFT :neinnein:! Tu Dir selbst einen Gefallen und versuche, etwas "relaxter" zu werden und Dich nicht gleich persönlich angegriffen zu fühlen. Auch mir wurde hier in der Vergangenheit schon manchmal "unschön" auf eigene Beiträge geantwortet - zumindest nach meinem Empfinden. Am Anfang hat mich das auch getroffen, mittlerweile aber nicht mehr. Du solltest vielleicht auch lernen im Laufe der Zeit, über den individuellen Antworten auf Beiträgen von Dir zu stehen. Sonst darfst Du eigentlich gar nichts posten denn wo sich viele Menschen tummeln, herrschen auch viele unterschiedliche Meinungen und Sichtweisen vor. Betrachte es am Besten auch gleich als "Übung" für Dein reales Leben ausserhalb des Forums :tatschel:.

      Das Forum ist echt grundsätzlich eine gute Sache, um sich über vieles zu informieren und ein Ort grosser Wissensansammlung. Nutze das....

      Viel Erfolg wünsche ich Dir trotzdem bei Deinem Vorhaben und auf Deinem Weg :drueck:

      die Hummel .... die zu dem Thema jetzt auch nichts mehr posten wird da das erfahrungsgemäß eh nix bringt :zwinker:

      PS: Du siehst ja z.B. auch hier in Deinem eigenen Thread, das die User "Grosses Unheil" und "Vanita Luna" auch unterschiedliche Informationen haben bzw. Vanita Luna die Bezugsquelle von Grosses Unheil nochmals näher erläutert bzw. zitiert und das schafft dann auch Klarheit auf allen Seiten denke ich. Das ist hilfreich - also nutze das Forum zum stöbern und um Dich "aufzuschlauen".
    • Hallo,

      ich möchte mal gaffeline in Schutz nehmen. Manche Antworten hier sind schon bisserl derb und "unhöflich" formuliert. :]
      Ich würde mir da ehrlich gesagt auch nochmal überlegen, eine Frage hier zu stellen.

      Ein paar Aussagen können schon falsch verstanden werden:
      Beispiele:
      -sie würde nicht richtig lesen
      -sie wäre zu faul, das Forum zu durchstöbern
      -die Vorhaltung, warum manche anrufen...(mit Aussage, dass es sauer aufstößt ect.)

      Natürlich ist es auf die Allgemeinheit bezogen, aber warum muss man es an gaffeline auslassen?
      Ehrlich gesagt, dieses Forum ist wirklich sehr umfangreich und teilweise schon fast unübersichtlich. Da lese ich für mich persönlich auch nicht alles.
      Ich habe im Übrigen auch bei der KK angerufen, da meine Unterlagen der Chirurg weggeschickt hatte (auf normalen Postweg) und gestreikt wurde ja auch noch und dann noch die Sache, dass manche KK`s gerne Zeit schinden, in dem sie sagen, die Post wäre nicht angekommen. Natürlich hätte ich meine Unterlagen selbst wegschicken können, aber wenn es der Chirurg macht, dann macht es eben der Chirurg.
      Also bitte liebe Leute, es würde auch etwas höflicher gehen :friends:
    • Tineli schrieb:

      Hallo,

      ich möchte mal gaffeline in Schutz nehmen. Manche Antworten hier sind schon bisserl derb und "unhöflich" formuliert. :]
      Ich würde mir da ehrlich gesagt auch nochmal überlegen, eine Frage hier zu stellen.

      Ein paar Aussagen können schon falsch verstanden werden:
      Beispiele:
      -sie würde nicht richtig lesen
      -sie wäre zu faul, das Forum zu durchstöbern
      -die Vorhaltung, warum manche anrufen...(mit Aussage, dass es sauer aufstößt ect.)

      Natürlich ist es auf die Allgemeinheit bezogen, aber warum muss man es an gaffeline auslassen?
      Ehrlich gesagt, dieses Forum ist wirklich sehr umfangreich und teilweise schon fast unübersichtlich. Da lese ich für mich persönlich auch nicht alles.
      Ich habe im Übrigen auch bei der KK angerufen, da meine Unterlagen der Chirurg weggeschickt hatte (auf normalen Postweg) und gestreikt wurde ja auch noch und dann noch die Sache, dass manche KK`s gerne Zeit schinden, in dem sie sagen, die Post wäre nicht angekommen. Natürlich hätte ich meine Unterlagen selbst wegschicken können, aber wenn es der Chirurg macht, dann macht es eben der Chirurg.
      Also bitte liebe Leute, es würde auch etwas höflicher gehen :friends:
      Nicht übersichtlich? Es gibt hier sogar extra ein Unterforum zur 5-Wochen-Frist, eine Gesetzesänderung aus dem Jahre 2013 welche vllt für (nichtmal) 1% aller Menschen in DE von Interesse ist. Und bevor ich einen Thread aufmache und zum x-ten Mal eine Frage stelle welche bereits in anderen Threads durchgekaut wurde bemühe ich doch die Suchfunktion.
      Sei's drum, ist auch nicht schlimm zur Sicherheit nochmal nachzufragen, aber sich dann gleich angegriffen zu fühlen obwohl man den Fehler selber begangen hat ist etwas merkwürdig.

      Ansonsten hat Hummel das schon sehr schön zusammengefasst.
    • Sorry Zaborgius,

      für mich bist du etwas zu agressiv. Fahr doch mal bitte einen Gang runter. :daumenhoch:
      Dein geschriebene "Tonart" ist schon sehr abschreckend.
      Vielen Dank :zwinker:
    • Wenn eine fünf-Wochenfrist durch "Verschlampen" eines antrags ausgehebelt werden würde, dann würden alle Anträge, über die nicht rechtzeitig entschieden wurde, "verschlampt" werden.

      Wenn ein Einschreiben als "Beweis" nicht zählen würde, dann würde auch das Einschreiben seine Berechtigung verlieren.

      Wenn ich auf eine Fristenüberschreitung spekuliere, sollte ich die Krankenkasse nicht "erinnern".

      LG, Elisa