Gilt die Frist oder nicht?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Gilt die Frist oder nicht?

      Hallo zusammen,

      mittlerweile liegt mein Antrag auf die WHo`s seit dem 29.06. bei meiner KK... gute zwei Wochen später hat mich die KK angeschrieben und um eine Fotodokumentation gebeten zur abschließenden Berurteilung durch den MDK. Diese hab ist fristgerecht am 23.07. bei der KK per Einschreiben eingegangen. Nun hatte ich gestern einen Brief der KK im Briefaksten in dem steht dass sie noch Zeit benötigen bzw auf das Gutachten des MDKs warten... theoretisch läuft die 5 Wochen Frist am Dienstag ab... meine Frage ist nun ob die KK sich nun über die 5 Wochen hinaus Zeit lassen darf? Habe dazu leider nichts passendes in den Threads gefunden... Vielleicht kann mir ja jemand von euch weiter helfen... :)

      Liebe Grüße und einen schönen Sonntagabend wünscht euch
      Jenny
    • Hallo Jenny.
      Bei mir war das gleiche Problem.
      Habe die Sache an Rechtsanwalt Tim Werner übergeben.
      Er hat mir Folgendes gesagt: Die 5-Wochen-Frist läuft ununterbrochen weiter,auch wenn die KK noch Nachforderungen hat.
      Die Frist verlängert sich nur,wenn die KK Dich schriftlich ausdrücklich auf eine Verlängerung der Frist hinweist.
      Tut sie das nicht,bzw. hat sie das nicht getan,läuft die Frist bei Dir , wie Du schon ausgerechnet hast,am Dienstag ab!

      Bei mir wurde Klage eingereicht wegen Fristverstreichung und dadurch Genehmigungsfiktion.

      LG Petra
      [Blockierte Grafik: http://www.diaet-ticker.de/pic/weight_loss/133475/.png]



      Pouchrevision,Neuanlage Gastroenterostomie,sowie Minimizer Gr.2 am 26.1.16 Uni Freiburg Prof.Dr.Marjanovic
    • Hmm... das sind ja doch sehr unterschiedliche Aussagen... :/
      Die Kk ist in dem Schreiben inhaltlich nicht auf die Frist eingegangen oder hat eine Frist erwähnt...

      Liebe ratlose Grüße
      Jenny
    • Feststellung einer Genehmigungsfiktion nach § 13 Absatz 3a Satz 6 SGB V.

      Der gesetzlichen Krankenkasse wird in § 13 Absatz 3 a Satz 5 SGB V aufgegeben,den Versicherten zu informieren,wenn es nicht möglich ist,die in § 13 Absatz 3a Satz 1 SGB V normierten Fristen einzuhalten.

      Der Gestzgeber hat im Rahmen dieser Mitteilung auch die Darlegung von "hinreichenden Grünen" verlangt, § 13 Absatz 3 a Satz 5 SGB V.

      Dabei hat der Gesetzgeber ausdrücklich klargestellt ,daß Organisatinsmängel und Arbeitsüberlastung keine solche tragfähigen Gründe sind.
      Auch Verzögerungen im Hause des MDK entbinden die gesetzlichen KK nicht von der Einhaltung der gesetzlich klar formierten Fristen.

      ...Ich hoffe das hilft Dir weiter.
      Diese Erläuterungen stehen bei mir in dem "Klageschreiben" an das Sozialgericht drin (von Rechtsnawalt T.Werner)
      Es muß ausdrücklich auf eine "Fristverlängerung" hingewiesen werden!!!


      LG Petra
      [Blockierte Grafik: http://www.diaet-ticker.de/pic/weight_loss/133475/.png]



      Pouchrevision,Neuanlage Gastroenterostomie,sowie Minimizer Gr.2 am 26.1.16 Uni Freiburg Prof.Dr.Marjanovic
    • Hallo zusammen,

      nachdem ich nun eine Nacht darüber geschlafen habe, bin ich mir noch etwas unsicher wie ich nun am besten weiter vorgehen sollte... heute war nichts in der Post und die Frist endet heute um 00:00 Uhr. Wann bzw. wie (telefonisch/schriftlich) kontaktiere ich meine Kk? Oder sollte ich lieber komplett abwarten bis sich die Kk meldet, entweder mit dem positiven oder negativen Bescheid... habt ihr einen Rat für mich?

      Liebe Grüße
      Jenny
    • Ich kann dir den VdK empfehlen, da zahlt man in Hessen pro Halbjahr 27,- und bekommt den Anwalt wenn nötig und die beraten einen gut und helfen bei Widersprüchen, bzw. schreiben die auch für einen.
      [Blockierte Grafik: http://www.diaet-ticker.de/pic/weight_loss/132567/.png]

      • Anfang 2014 Höchstgewicht --- 185
      • Start präop. Flüssigphase --- 164,15
      • OP-Gewicht --- 156,55
      • Zielgewicht --- unter 75
    • Du kannst ja auch jetzt ein Schreiben aufsetzen, auf die Fristversäumnis hinweisen und um Zusendung der Kostenübernahme bitten. Oft haben die Kassen dann auch ein Einsehen und lassen sich nicht auf einen Rechtsstreit ein. Falls da nix oder was Negatives kommt, kannst du zur unabhängigen Patientenberatung gehen oder zum VDK oder zum Anwalt (bei geringem Einkommen gibt's da auch Hilfe).

      Viel Glück!
      14.04.14 OP Gewicht 124,8 Kilo bei 1,65m 01.09.14 UHU 99,7 Kilo 15.12.14 U90 seit 01.05.15 nicht mehr adipös U85______inkl Corona Kilos jetzt 88/89 Kilo


      Jeden 2. Dienstag im Monat um 17h trifft sich die SHG im Martin-Luther-Krankenhaus Berlin. Zur Zeit nur online bei Facebook facebook.com/groups/1646631915475507